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Zur Geschichte des historischen Ortes

1842 bis 1933

Infolge der Revolution von 1848/49 gelangten zum ersten Mal aus politischen Gründen Inhaftierte in die sieben Jahre zuvor eröffnete Strafanstalt.  Die Bezeichnung „Roter Ochse“ geht vermutlich auf das Baumaterial – rote, gebrannte Ziegel und Porphyr, ein rötlicher Feldstein  - und die Verwendung von Ochsenfuhrwerken beim Transport des Baumaterials sowie der Gefangenen auf ihrem Weg vom Bahnhof zur Haftanstalt zurück. Nach Gründung des Kaiserreichs im Jahr 1871 gelangten zunehmend vom Reichsgericht in Leipzig verurteilte Gefangene in den „Roten Ochsen“. Im Februar 1885 wurden hier die „Kaiserattentäter“ August Reinsdorf und Emil Küchler hingerichtet.

Unter den in der Weimarer Republik vorhandenen Insassen befand sich neben zahlreichen Beteiligten mitteldeutscher Aufstände nach dem Ersten Weltkrieg, die dem  linken politischen Spektrum zuzurechnen sind, auch der wegen Beihilfe zum Mord an Reichsaußenminister Walther Rathenau 1922 verurteilte und rechtsextrem orientierte Ernst Werner Techow.

1933 bis 1945

Während der NS-Diktatur fungierte der „Rote Ochse“ zunächst weiter als Gefängnis, diente jedoch auch als provisorisches Schutzhaftlager. Nach Umwandlung in ein Zuchthaus und Erhöhung der Aufnahmekapazität auf 790 Insassen Mitte der 1930er Jahre bildeten vom Kammergericht Berlin verurteilte Kommunisten und einige Sozialdemokraten die bedeutendste Gruppe der Inhaftierten. Mit Kriegsbeginn gelangten zunehmend ausländische Insassen in die Haftanstalt, Kriegsgefangene und Zwangsarbeiter, die zumeist wegen Lebensmitteldiebstählen und verbotenen Kontakten zu deutschen Arbeitskräften verurteilt waren.

Nach dem Bau einer Richtstätte im ehemaligen Lazarettgebäude des Zuchthauses ließen verschiedene zivile und Wehrmachtgerichte hier von Herbst 1942 bis Kriegsende insgesamt 549 Männer, Frauen und Jugendliche aus 15 Ländern Europas und aus Tunesien durch die Guillotine oder den Strang exekutieren.

1945 bis 1989

Der Befreiung der Insassen durch amerikanische Truppen der 104. U.S.-Infantry Division „Timberwolf“  im April 1945 folgte ab Sommer desselben Jahres eine siebenjährige Nutzung der Anstalt durch die sowjetische Besatzungsmacht. Sie setzte ihre Rechtsauffassung mit Hilfe von Militärtribunalen (SMT) durch und deportierte die Mehrzahl der Gefangenen weiter in die Speziallager Mühlberg, Buchenwald und Sachsenhausen sowie in den GuLag. Unbekannt geblieben sind in Halle bis heute der Ort der Vollstreckung von Todesstrafen der SMT sowie der Verbleib der Opfer.

Von 1950 bis 1989 nutzte das Ministerium für Staatssicherheit der DDR (MfS)  einen Teil der Gebäude als Untersuchungshaftanstalt (UHA), andere Haftbereiche dienten dem Strafvollzug, seit 1954 insbesondere als Einrichtung für Frauen. 

Das MfS nahm das Hafthaus A als Abteilung XIV – Untersuchungshaftvollzug – in seine Verfügungsgewalt. Darüber hinaus bestanden im „Roten Ochsen“ bis Herbst 1989 die Abteilungen IX (Untersuchungen, Ermittlungsverfahren) und VIII (Beobachtung, Ermittlung) sowie seit den 1980er Jahren die Arbeitsgruppe XXII (Terrorabwehr).

Die politischen Repressionen des MfS richteten sich anfangs gegen die Zeugen Jehovas, die in Schauprozessen nach sowjetischem Vorbild abgeurteilt wurden. Weiterhin gelangten vermeintliche und tatsächliche Regimegegner und Spione in das „MfS-Objekt Am Kirchtor“. Zahlreiche weitere Zuführungen erfolgten nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953. Der "Rote Ochse" war erneut überbelegt und die Inhaftierten nicht zuletzt dadurch unmenschlichen Haftbedingungen und Willkür ausgesetzt.

Insbesondere nach der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) in Helsinki (1975) versuchten immer mehr Menschen, auf legalem Wege ("Übersiedlungsersuchende") oder auf illegalem Wege ("Republikflüchtige") die DDR zu verlassen. Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED) reagierte hierauf mit einem Arsenal neuer Gesetzesvorlagen, um die Ausreisewilligen zu kriminalisieren.

Verhöre fanden in der MfS-UHA anfangs fast ausnahmslos nachts statt. Am Tage wurden die Gefangenen zunächst in Einzelhaft verwahrt. Wasser-Karzer, Dunkel- oder Isolationszellen sollten jeglichen Widerstand brechen. Die Unterbringung in einer 2- oder 3-Mann-Zelle diente dem Zweck, Gesprächsinhalte dem MfS durch einen als Spitzel („Zellinformator“) fungierenden Mitgefangenen zugänglich zu machen.

Zwischen 1950 und 1989 gelangten fast 10.000 Menschen in die MfS-UHA in Halle. Die Zahl der politischen Häftlinge, die in diesem Zeitraum in beiden Teilen der  Haftanstalt insgesamt befanden, ist bislang nicht bekannt.

Erschießungen in der Dölauer Heide

Eine Informationsstele in der Dölauer Heide

Am 5. September 2014 versammelten sich am Eingang zur Dölauer Heide, einem Waldstück am Stadtrand von Halle, zahlreiche Bürger der Stadt, Schülerinnen und Schüler des Christian-Wolff-Gymnasiums, Vertreter der Stadtverwaltung Halle und der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt um eine Informationsstele einzuweihen. Sie soll an das Verbrechen der Erschießung von 23 belgischen Widerstandskämpfern erinnern, das 70 Jahre zuvor hier stattgefunden hat. Doch welche Ereignisse führten eigentlich dazu, dass ausgerechnet in dieser idyllischen Landschaft, die von den Hallensern traditionell für ausgedehnte Spaziergänge und Erholung genutzt wird, ein Hinrichtungskommando aufmarschierte und Menschen erschoss?

Nachdem die Wehrmacht im September 1939 Polen überfallen hatte, besetzten deutsche Truppen im Mai 1940 unter dem Bruch sämtlicher völkerrechtlicher Vereinbarungen auch das neutrale Belgien. Der Überfall war Teil des Krieges im Westen, mit dem Hitler binnen weniger Wochen Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und eben Belgien militärisch überrollte und in diesen Ländern Besatzungsregime installierte. In Brüssel residierte bis zur Befreiung Belgiens im September 1944 durch die Alliierten ein Militärbefehlshaber, der das Land mit einem Netz von militärischen Dienst- und Verwaltungsstellen überzog, welche die verbliebenen belgischen Verwaltungen anleiteten und kontrollierten.

Wie in allen besetzten Ländern fanden sich auch in Belgien Menschen zusammen, die sich mit der Situation in ihrer Heimat nicht abfinden wollten und sich entschlossen, Widerstand zu leisten. Einige von ihnen versuchten, Informationen über die Wehrmacht zu sammeln, um sie der englischen Luftwaffe zur Verfügung zu stellen, andere sabotierten Produktionsanlagen, damit nur wenige in Belgien hergestellte Erzeugnisse für die deutsche Rüstungsproduktion verwendet werden konnten. Junge Belgier überfielen sogar einen der schwerbewachten Züge, der jüdische Menschen aus dem von der SS befehligten Sammellager Mechelen nach Auschwitz bringen sollte[1].

Versuchten deutsche Wehrmacht- und Polizeistellen zunächst, den Widerstand mit Verhaftungen, Folter, Todesurteilen und Erschießungen in verschiedenen belgischen Städten zu brechen, mussten sie bald feststellen, dass sie genau das Gegenteil von dem bewirkten, was sie zu erreichen suchten. Der Widerstand wurde nicht schwächer, sondern effektiver; die Menschen nicht ängstlicher, sondern noch entschlossener. Denselben Effekt beobachteten Wehrmachtstäbe auch in Frankreich, den Niederlanden und im besetzten Norwegen. Daher änderten sie ihre Strategie und verschleppten die verhafteten Widerstandskämpfer aus ihren Heimatländern, um sie spurlos verschwinden zu lassen und so Unsicherheit in der Bevölkerung zu erzeugen.

„Es ist der lange erwogene Wille des Führers“[2] – mit diesen Worten beginnen die Erläuterungen der als „Nacht- und Nebel-Erlass“ bekannten „Richtlinien für die Verfolgung von Straftaten gegen das Reich oder die Besatzungsmacht in den besetzten Gebieten“[3]. Die Richtlinien beinhalteten einen Katalog von Maßnahmen, den das Oberkommando der Wehrmacht ab Anfang Dezember 1941 anwandte. Fast 7.000 französische, belgische, holländische und  norwegische Männer und Frauen gelangten so nach Deutschland und wurden nach einem vorher festgelegten Schlüssel über Haftanstalten und Lager verteilt.[4] Neben ausgewählten Sondergerichten wurden bald auch höchste deutsche Gerichte – z.B. der Volksgerichtshof und das Reichskriegsgericht - für die Aburteilung zuständig. Für „N.-N.-Gefangene“ – so die interne Bezeichnung dieser Menschen – galt die zynische Regel, wonach selbst geringe Freiheitsstrafen oder Freisprüche nicht mit einer Freilassung endeten. Darüber hinaus durfte weder über den Aufenthaltsort eines Verhafteten noch über den Stand seines Gerichtsverfahrens irgendeine Mitteilung erfolgen. Selbst die Hinrichtungen waren streng geheim. Auskunft über Sterbefälle durften nur mit Genehmigung des Oberkommandos der Wehrmacht erteilt werden, was praktisch jedoch nie geschah.

Der aktuelle Forschungsstand dokumentiert u.a. etwa 340 Todesurteile gegen sog. N.N.-Gefangene. Im Zuchthaus Halle wurden in diesem Zusammenhang im Herbst 1943 mehrere Norweger exekutiert. Ihnen folgten die in der Dölauer Heide ermordeten Belgier. Sie gehörten zu einer Organisation, die in ihrer Heimat unter der Bezeichnung „Luc Marc“ bekannt ist.

Im September 1940 – nur wenige Monate nach Besetzung Belgiens durch die Wehrmacht gegründet –, bildete sich eines der Zentren der Organisation in Lüttich. Ins Leben gerufen durch Angehörige einer katholischen Pfadfindereinheit, arbeiteten in der Stadt und ihrer Umgebung schließlich über 300 Personen für „Luc Marc“. Sie sammelten neben wirtschaftlichen vor allem militärische Informationen, die zumeist über die Zentrale in Brüssel nach Großbritannien gelangten. Von besonderer Bedeutung waren dabei Mitteilungen über von der Wehrmacht in Belgien errichtete Radaranlagen. Aus der Festnahme zahlreicher Mitglieder im Sommer 1943 resultierten Prozesse vor dem Reichskriegsgericht in Torgau gegen 32 Männer und 7 Frauen aus Lüttich und Umgebung.  Der jüngste Angeklagte war erst 16 Jahre alt. Das Gericht verhängte 26 Todesurteile, von denen 23 in der Dölauer Heide vollstreckt worden sind. An drei Tagen im Sommer und Herbst 1944 erschoss ein Exekutionskommando der Wehrmacht die zuvor im „Roten Ochsen“ Inhaftierten. Die zu Freiheitsstrafen Verurteilten ließ das Gericht in verschiedene Haftanstalten verlegen.[5]

Doch auch der Umgang mit Menschen, denen das RKG keine Schuld nachweisen konnte und sie freisprechen musste, macht betroffen. Auch die Freigesprochenen hatten gesehen, wie die Deutschen mit den Verhafteten umgingen, unter welchen Umständen manche von ihnen zu Geständnissen gebracht worden waren. Darüber hinaus hätten sie Auskunft über den Verbleib der Verurteilten geben können. Also konnte man auch die Freigesprochenen nicht freilassen. Die Justiz übergab sie an die Geheime Staatspolizei, die sie wiederum zur Zwangsarbeit in sogenannte Arbeitserziehungslager einwies. Marguerite Chevrolet, eine 36-jährige Hutmacherin, freigesprochen in einem Verfahren am 29. März 1944[6], wurde in das Arbeitserziehungslager Spergau bei Merseburg gebracht, das zu den Leuna-Werken gehörte. Am 20. Juli 1944 starb sie dort bei einem Fliegerangriff[7].

Der 5. September 2014 als Tag der Einweihung der Informationsstele ist mit Bedacht gewählt worden: Genau 70 Jahre zuvor erschossen Soldaten der Wehrmacht hier acht der Widerstandskämpfer, darunter die jüngsten zum Tode verurteilten Mitglieder der Gruppe: Jean Adam, Edmond Godart, Gilbert Mativa und Jean Nihoul – sie alle waren erst 20 Jahre alt, als sie sterben mussten.

Mit Axel De Macq war ein junger Belgier spontan bereit, das Denkzeichen zu gestalten. Er studiert Kommunikationsdesign an der Kunsthochschule Burg Giebichenstein in Halle und entwarf die Stele gemeinsam mit dem halleschen Grafikdesigner Sascha Linke.

Schülerinnen und Schüler des Christian-Wolff-Gymnasiums Halle beschäftigten sich Anfang 2014 im Rahmen einer Projektwoche mit den Schicksalen der Belgier und stellten die Ergebnisse ihrer Recherchen im Rahmen der Einweihung der Stele vor.

Die Informationsstele entstand mit Unterstützung der Stadt Halle (Saale), insbesondere des Fachbereiches Kultur und des Eigenbetriebes für Arbeit.


[1] Vgl. dazu u.a. Schreiber, Marion, Stille Rebellen. Der Überfall auf den 20. Deportationszug nach Auschwitz, 2. Auflage, Berlin 2011.

[2] Zitat aus dem Begleitschreiben Wilhelm Keitels, Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, v. 12. Dezember 1941; in: Ursachen und Folgen. Vom deutschen Zusammenbruch 1918 und 1945 bis zur staatlichen Neuordnung Deutschlands in der Gegenwart. Eine Urkunden- und Dokumentensammlung zur Zeitgeschichte. Hg. v. Herbert Michaelis und Ernst Schraepler unter Mitwirkung von Günther Scheel, Berlin o.J., Bd. 17, S. 420.

[3] Veröffentlicht u.a. in: „Führer-Erlasse“ 1939-1945. Edition sämtlicher überlieferter, nicht im Reichsgesetzblatt abgedruckter, von Hitler während des Zweiten Weltkrieges schriftlich erteilter Direktiven aus den Bereichen Staat, Partei, Wirtschaft, Besatzungspolitik und Militärverwaltung. Zusammengestellt und eingeleitet von Martin Moll, Stuttgart 1997, Dok. 125, S. 213/214.

[4] Zur N.N.-Thematik besonders: Gruchmann, Lothar, „Nacht- und Nebel“-Justiz. Die Mitwirkung deutscher Strafgerichte an der Bekämpfung des Widerstandes in den besetzten westeuropäischen Ländern 1942-1944, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 1981, Heft 3, S. 342-396.

[5] Die Unterlagen zu den Belgiern – Urteile, Eintragungen in Strafprozess- und Vollstreckungslisten des Reichskriegsgerichts und der Oberreichskriegsanwaltschaft sowie diverse Verwaltungsvorgänge – befinden sich im Militärhistorischen Archiv der Tschechischen Republik in Prag. Kopien der Vorgänge verwahrt die Gedenkstätte ROTRER OCHSE Halle (Saale). Die 1944er Sterberegister des Standesamtes Halle befinden sich im Stadtarchiv Halle.

[6] Verfahren RKG ./. Camille Metsu aus Lüttich und 5 Andere.

[7] Archiv Gertraudenfriedhof Halle (Saale), Kartei Spergau.

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