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Gedenkstätte

Die Besonderheit der Haftanstalt „Roter Ochse“ als historischer Ort besteht darin, dass die politische Verfolgung von vermeintlichen und tatsächlichen Regimegegnern und damit einhergehende Menschenrechtsverletzungen aus zwei diktatorischen Zeitperioden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Übernommen wurde durch die Mitarbeiter des Hauses die Hinterlassenschaft des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) der DDR – gleichsam ein desolater Zustand in den Räumen und einzelnen Etagen des Gebäudes. Das gesamte Schriftgut des MfS befand sich bereits in den Depots der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR. Es galt hier vordergründig, Sachakten der im „Roten Ochsen“ wirkenden Abteilungen des MfS zu recherchieren und aufzuarbeiten.

Im Verlaufe der Forschungsarbeiten zur politischen Justiz 1933-1989 an diesem Ort wurde deutlich, dass der ehemalige NS-Hinrichtungsbereich (1942-1945) nahezu den gesamten Bereich des Erdgeschosses im Gedenkstättengebäude einnahm. Damit lagen die für weitere konzeptionelle Arbeiten wesentliche Problematik der Doppelnutzung von Räumen dieses Hauses und der perspektivische Umgang auf der Hand. Darüber hinaus schloss das ein, in den weiteren Planungen denkmalpflegerische Gesichtspunkte entsprechend der Multifunktionalität des Hauses zu berücksichtigen.

Die Gedenkstätte ist zugleich Lern,- Bildungs,- und Forschungsort sowie Ort der Trauer, des Erinnerns und des Gedenkens. Dem Besucher der Gedenkstätte, insbesondere den ehemaligen Opfern bzw. deren Angehörigen wird die Möglichkeit des individuellen Verweilens eingeräumt.