Menu
menu

Hinweis für den Besuch

Die Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale) erinnert an die hier während der nationalsozialistischen Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 inhaftierten und hingerichteten Opfer der politischen Strafjustiz.

Sie erinnert ebenfalls an die während der kommunistischen Diktatur in den Jahren 1945 bis 1952 von sowjetischen Geheimdiensten und Militärtribunalen willkürlich Internierten und Verurteilten sowie den 1950 bis 1989 vom Ministerium für Staatssicherheit und Strafvollzugsorganen der DDR inhaftierten Opfer politischer Verfolgung.

Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher aufgefordert, sich angemessen zu verhalten. 

Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen und ihrem Umfeld, zu deren politischen Selbstverständnis die systematische Leugnung der begangenen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen gehört, kann der Zutritt zur Gedenkstätte verwehrt werden. Das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt, ist ebenfalls nicht gestattet.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Hauses zu verweisen oder ein Hausverbot auszusprechen.