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Hinweis für den Besuch

Die Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale) erinnert an die hier während der nationalsozialistischen Diktatur in den Jahren 1933 bis 1945 inhaftierten und hingerichteten Opfer der politischen Strafjustiz. Sie erinnert ebenfalls an die während der kommunistischen Diktatur in den Jahren 1945 bis 1952 von sowjetischen Geheimdiensten und Militärtribunalen willkürlich Internierten und Verurteilten sowie den 1950 bis 1989 vom Ministerium für Staatssicherheit und den Strafvollzugsorganen der DDR inhaftierten Opfern politischer Verfolgung. Zur Wahrung eines würdigen Gedenkens werden die Besucherinnen und Besucher aufgefordert, sich angemessen zu verhalten.

Angehörigen extremistischer Parteien oder Organisationen, deren Wirken im Gegensatz zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht, kann der Zutritt zur Gedenkstätte anlassbezogen verwehrt werden.

Die Mitarbeitenden der Gedenkstätte nehmen das Hausrecht wahr. Sie sind berechtigt, Besucherinnen und Besucher, die mit menschenfeindlichen oder antidemokratischen Äußerungen auffallen oder aufgefallen sind, des Hauses zu verweisen, ein Hausverbot auszusprechen und symbolische Gedenkzeichen zurückzuweisen. Dasselbe gilt für das Tragen von Kleidung oder Symbolik, die eine Verherrlichung von Diktaturen zum Ausdruck bringt.